Im Jahr 2018 kündigten die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag mit dem DigitalPakt Schule an, die Digitalisierung in Schulen durch eine Förderung von 5 Milliarden Euro zu unterstützen.
Der Bundesrat stimmte am 15. März 2019 einer Grundgesetzänderung zu, wodurch der Digitalpakt verabschiedet wurde. Die Umsetzung begann offiziell am 17. Mai 2019 mit der Unterzeichnung der „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Während der COVID-19-Pandemie wurde das Budget 2020 um weitere 1,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Durchschnittlich erhält jede der rund 40.000 deutschen Schulen etwa 120.000 Euro aus dem Paket. Allerdings wurden bis Anfang 2020 nur geringe Teile der Mittel beansprucht. Bis zum 30. Juni 2020 waren lediglich 15,7 Millionen Euro ausgezahlt. Stand März 2023 sind 80 Prozent der Fördermittel vergeben, mit einer Antragsfrist bis Mitte Mai 2024. Ein weiterführendes Programm, bekannt als „Digitalpaket Schule 2.0“, ist erst nach 2025 geplant.
- DigitalPakt-Einführung: Im Jahr 2018 kündigten die Bundesregierung und der Bundestag den DigitalPakt Schule an. Eine Förderung von 5 Milliarden Euro sollte die Digitalisierung in Schulen unterstützen.
- COVID-Budgeterhöhung: Während der COVID-19-Pandemie wurde das Budget für den Digitalpakt um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Dies sollte den digitalen Unterricht und die Ausstattung der Schulen verbessern.
- Umsetzungshürden: Die Auszahlung der Mittel erfolgte zunächst zögerlich; bis Anfang 2020 waren nur geringe Teile beansprucht. Die komplexen Anforderungen und der bürokratische Förderprozess erschwerten die schnelle Umsetzung.
- Mittelverwendung: Bis März 2023 waren 80 Prozent der Fördermittel vergeben, allerdings wurde ein Großteil nicht für digitale Infrastrukturen genutzt. Die effektive Nutzung der Mittel, insbesondere für Lernplattformen und WLAN, blieb hinter den Erwartungen zurück.
- Sicherheitsbedenken: Kritiker warnen vor ungesicherten digitalen Lernangeboten und der Beeinflussung durch Großkonzerne. Es besteht die Forderung nach qualitätsgesicherten, neutralen digitalen Lehrmaterialien und einer kritischen Haltung gegenüber externen Angeboten.
Grundgesetzänderung für die Einführung des DigitalPakt
Die Änderung des Grundgesetzes bildete die notwendige Basis für die Einführung des Digitalpakts, da in Deutschland die Bildungspolitik traditionell in der Zuständigkeit der Länder liegt und nicht des Bundes. Diese Zuständigkeitsverteilung, ein Erbe der föderalen Struktur und bewusst abweichend von früheren zentralistischen Systemen, machte eine Anpassung des Artikel 104c des Grundgesetzes erforderlich.
Am 29. November 2018 erzielte der Bundestag mit einer Mehrheit von 580 zu 87 Stimmen bei drei Enthaltungen die Zustimmung für diese Änderung. Der geänderte Artikel erlaubt es dem Bund nun, den Ländern Finanzhilfen für wichtige Investitionen im Bildungsbereich zu gewähren.
Anfangs stieß die Änderung im Bundesrat auf Widerstand, vor allem aufgrund der Forderung, dass die Länder sich finanziell an den Bundesprogrammen beteiligen sollten, was besonders für finanzschwächere Länder eine Herausforderung darstellte. Nach Anpassungen im Vermittlungsausschuss, die vorsahen, dass Bundesmittel zusätzlich zu den Ländermitteln fließen, stimmte der Bundesrat am 15. März 2019 der Grundgesetzänderung schließlich zu.
Erste Probleme schon in der Anlaufphase
In der Anfangsphase des Digitalpakts bis August 2019 hatten lediglich 9 von 16 Bundesländern die erforderlichen Richtlinien für die Förderung bekannt gemacht, was zu einer Verzögerung beim Mittelabfluss führte. Sieben Monate nach Einführung des Digitalpakts hatten die Bundesländer zusammen nur 20 Millionen Euro von dem zur Verfügung stehenden Fünf-Milliarden-Euro-Budget in Anspruch genommen.
Ein Grund dafür war, dass viele Schulen ihre Medienkonzepte, eine notwendige Bedingung für die Beantragung von Fördermitteln, noch nicht vorgelegt hatten. Zudem waren viele Einrichtungen noch damit beschäftigt, ihre IT-Ausstattung zu evaluieren, um ihren Bedarf festzustellen.
Zu Beginn des Jahres 2020 hatten Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und das Saarland noch keine Projekte aus dem Digitalpakt genehmigt. Sachsen führte die Liste der Bundesländer mit Mittelabrufen an, mit 18 genehmigten Anträgen und einem Finanzierungsvolumen von 8,4 Millionen Euro, gefolgt von Hamburg mit 7 Millionen, Baden-Württemberg mit 1,3 Millionen und Niedersachsen mit 1 Million Euro.
In einigen Kommunen bestehen Bedenken bezüglich der Zusatzkosten, die neben den Mitteln aus dem Digitalpakt zu tragen sind. So rechnet man in Zwickau damit, dass etwa ein Fünftel der aus dem Digitalpakt erhaltenen Mittel für zusätzliche Ausgaben aufgewendet werden muss, da die Pauschalbeträge für IT-Ausstattungen in den Förderrichtlinien nicht immer den aktuellen Marktpreisen entsprechen. Zudem könnten auf die Kommunen jährliche Mehrbelastungen für die Wartung und die Beschäftigung von IT-Fachpersonal zukommen.
Während Corona wurden Forderungen zur schnelleren Umsetzung laut
In der Coronakrise mit den Schulschließungen im März 2020 drängten Dieter Dohmen und Klaus Hurrelmann darauf, den Unterrichtsausfall durch digitale Lernangebote zu ersetzen. Sie plädierten dafür, dass sowohl Schüler als auch Lehrer möglichst von zu Hause aus arbeiten sollten.
Jedoch waren zu diesem Zeitpunkt nur etwa 5 bis 10 Prozent der deutschen Schulen technisch so ausgestattet, dass sie den digitalen Anforderungen gerecht werden konnten. Die Experten kritisierten, dass Deutschland seit dem Jahrtausendwechsel zu wenig in die digitale Bildungsinfrastruktur investiert habe.
Der Digitalpakt scheitere nicht nur an der unzureichenden Finanzierung, sondern auch an einem zu komplexen und bürokratischen Förderantragsprozess. Insbesondere die Pflicht, ein ausgearbeitetes Medienkonzept vorzulegen, wurde als hinderlich für die Förderung angesehen.
Dohmen und Hurrelmann forderten eine sofortige Vereinfachung und Standardisierung des Antragsverfahrens und schlugen vor, notfalls professionelle Agenturen zur Unterstützung heranzuziehen. Zudem betonten sie die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Eltern gerade während der Pandemie zu stärken, um Elternarbeit und -kommunikation professionell auszubauen.
Fördergelder
Zwei Jahre nach Beginn des Digitalpakts Schule wurden von den verfügbaren 6,5 Milliarden Euro nur 852 Millionen Euro verwendet. Als Hauptgründe nannte das Bundesbildungsministerium im Juni 2021 die Covid-19-Pandemie, Verzögerungen bei Handwerksarbeiten und IT-Lieferengpässe.
Besonders gering war die Nutzung der Mittel für digitale Infrastrukturen wie Lernplattformen und WLAN in Schulen, wo lediglich 189 Millionen Euro abgerufen wurden. Fast vollständig aufgebraucht waren hingegen die Mittel für Leihgeräte für Schüler. Für Schuladministratoren wurde fast kein Geld verwendet.
Kritik
Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022 den Digitalpakt und riet von einer Verlängerung ab. Die Kritik bezog sich auf die Bund-Länder-Finanzierungsstruktur, mangelnde Kontrollmöglichkeiten des Bundes und die ineffiziente Verwaltung der Mittel durch zahlreiche Behörden.
Eine bedarfsorientierte Geldverteilung fehle, und eine Erfolgskontrolle sei nicht möglich, da der Kompetenzzuwachs bei Lernenden, der eigentliche Indikator für den Erfolg der Digitalisierung, in der Verantwortung der Länder liege. Ähnliche Kritik äußerte auch der Europäische Rechnungshof bezüglich der EU-Mittel für den Digitalpakt 2023.
Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen warnte vor ungesicherten digitalen Lernangeboten von Großkonzernen, die in die Schulen drängen und für eine einseitige Beeinflussung sorgen könnten.
Er kritisierte die Entwicklung von Lehrprogrammen durch Unternehmen, die oft firmeneigene Interessen verfolgen, und forderte eine Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses auch im digitalen Bereich. Müller betonte die Notwendigkeit, Lehrern und Schülern eine kritische Haltung gegenüber solchen Angeboten zu vermitteln und die Kultusminister auf, qualitätsgesicherte digitale Lehrmaterialien zu erstellen.
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